Begrüßung durch den Direktor
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ich begrüße Sie alle herzlich zum neuen Schuljahr. Ich hoffe, Sie hatten schöne und erholsame Ferien und konnten neue Kraft für das Schuljahr 2024-2025 tanken.
Das letzte Jahr war sehr ereignisreich, wie z. B. die Feierlichkeiten zum 70-jährigen Jubiläum nicht nur unserer Schule, sondern des gesamten Systems der Europäischen Schulen, die Organisation des politischen Planspiels „Model European Council“ (MEC) in der Sekundarstufe und das Projekt zu den Olympischen Spielen 2024 mit dem Titel „Olympic games and values in sports“ in der Primarstufe. Auch in diesem Jahr haben wir eine Reihe von Projekten und Aktivitäten in allen Zyklen geplant, die wir im Laufe des Jahres vorstellen werden.
Vom 22. bis 26. Mai 2023 wurde unsere Schule im Rahmen der Gesamt-Schulinspektion, die regelmäßig an allen Europäischen Schulen durchgeführt wird, inspiziert. Die Ergebnisse dieser Inspektion wurden zunächst den Lehrkräften und anschließend den Eltern- und Schülervertretern vorgelegt und zu Beginn des Schuljahres in unserem Beirat besprochen. Die Schule hat den gesamten Bericht auch der gesamten Schulgemeinschaft zugänglich gemacht.
Gemäß den Verfahren der Schulinspektion haben wir einen Aktionsplan erstellt, um auf die Empfehlungen der Inspektoren zu reagieren. Dieser Aktionsplan wurde unseren verschiedenen Gremien vorgelegt und wird im Schuljahr 2024–2025 umgesetzt.
Unabhängig von dieser Inspektion wurde im April 2024 mit Hilfe des SCRIPT (Service de Coordination de la Recherche et de l’innovation pédagogiques et technologiques) eine neue Umfrage („General Survey“) durchgeführt, dem wir für die hervorragende Zusammenarbeit herzlich danken. Wir analysieren derzeit die Ergebnisse, die wir im Herbst 2024 präsentieren werden.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf eine Veränderung im luxemburgischen Bildungssystem aufmerksam machen, die auch Auswirkungen auf die Europäischen Schulen hat. Ab dem Schuljahr 2024-2025 müssen die Europäischen Schulen Luxemburgs das Gesetz vom 20.07.2023 über die Schulpflicht anwenden. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Verlängerung der Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr vor und regelt die Modalitäten zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht (Anmeldung und Anwesenheit). Folglich ist die Schule verpflichtet, das Ministerium für nationale Bildung, Kinder und Jugend regelmäßig über die eingeschriebenen ansässigen Schüler zu informieren und mindestens einmal im Monat die unentschuldigte Abwesenheit der ansässigen Schüler dem Luxemburger Ministerium zu melden. Sie erhalten eine ausführliche Mitteilung mit allen Erläuterungen zu den Anwendungsbedingungen dieses Gesetzes.
Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass sich eine Arbeitsgruppe, die sich aus allen Interessengruppen unserer Schulgemeinschaft zusammensetzt, das ganze Jahr über getroffen hat, um eine neue Richtlinie für die Nutzung von Mobiltelefonen in der Sekundarstufe einzuführen, die ab dem neuen Schuljahr umgesetzt werden soll. Ich zähle auf das Verständnis und den guten Willen aller Beteiligten, um diese neue Politik konsequent umzusetzen.
Nun bleibt mir noch, Ihnen und Euch ein erfolgreiches Schuljahr 2024-2025 zu wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Wedel
Direktor